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Solaranlagen-Kasko
Versicherungsumfang
Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden (Zerstörungen und / oder Beschädigungen) an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Hier einige Schadenbeispiele
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß
- Wasser Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Höhere Gewalt
- Tierverbiss
- Sturm und Hagel
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- betriebsbedingter Verschleiß
- Erdbeben und deren Folgen
- Kernenergie
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Prototypen, Sonderanfertigungen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder deren Repräsentanten
- Wartungs- und Garantieschäden
Selbstbeteiligung
je Schadenfall EUR 100,-
- abweichend hiervon EUR 500,- für Sturmschäden an aufgeständerten
Dachanlagen auf Flachdächern
- generell EUR 200,- für Bodenanlagen
Entschädigung
Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer unter Anrechnung der vereinbarten Selbstbeteiligung bei Sachschäden an den versicherten Anlagen die schadenbedingten Wiederherstellungskosten einschl. der Kosten für Ersatzteile, Fracht und Montage bzw. den Wiederbeschaffungswert bis zur Höhe der Versicherungssumme.
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Mit versicherte Kosten auf erstes Risiko
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis
max. EUR 30.000,-
- Bewegungs- und Schutzkosten bis max. EUR 30.000,-
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüststellung,
Bergungsarbeiten, Bereitstellung von Provisorien sowie Schadensuchkosten
zusammen bis max. EUR 30.000,-
- Feuerlöschkosten bis max. EUR 30.000,-
Besonderheiten, die zusätzlich ihre Anlage sichern
- Vorsorgeversicherung bis 50% der vereinbarten Versicherungssumme
für Anlagenerweiterungen, maximal bis 250.000,- EUR NEU
!!!
- Eigenmontage
- Baudeckung
- Sofortiger Reparaturbeginn bis EUR 5.000,- NEU
!!!
- Gebäudebeschädigungen infolge eines entschädigungspflichtigen
Sachschadens an der Solaranlage bis EUR 10.000,-
- Schadensuchkosten bis EUR 5.000,-
- De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden
ohne Sachsubstanzschäden an der versicherten Solaranlage
bis EUR 5.000,-
- Prämienfreie Montageversicherung für den Käufer,
sofern dieser die Gefahr der Anlage trägt NEU
!!!
- innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen (max.
EUR 2.500,-) nach Ablauf der Herstellergarantie. NEU
!!!
- Entschädigung des Ertragsausfalles aufgrund eines vom Hersteller
anerkannten und behobenen Garantieschadens bis max. EUR 5.000,-
Entschädigungsleistung
Pluspunkt Technologischer Fortschritt !
Abweichend von den Bedingungen ersetzt der Versicherer auch die
Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration
der versicherten Sache, sofern durch den technischen Fortschritt
eine versicherte Sache in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht
mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.
Grenze der Entschädigung bildet jedoch stets die vertraglich
vereinbarte Versicherungssumme (+20%) des versicherten alten Gerätes.
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