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Solaranlagen-Kasko
Versicherungsumfang
Wir leisten Entschädigung für Sachschäden (Zerstörungen
und /oder Beschädigungen) durch Ereignisse, die von Ihnen oder
Ihrem Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen wurden,
z.B. durch:
Hier einige Schadenbeispiele
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß
- Wasser Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Höhere Gewalt
- Tierverbiss und Schneedruck
- Sturm und Hagel
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- betriebsbedingter Verschleiß
- Erdbeben und deren Folgen
- Kernenergie
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Prototypen, Sonderanfertigungen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder deren Repräsentanten
- Wartungs- und Garantieschäden
Selbstbeteiligung
je Schadenfall EUR 100,-
- abweichend hiervon EUR 500,- für Sturmschäden an aufgeständerten
Dachanlagen auf Flachdächern
- generell EUR 200,- für Bodenanlagen
Entschädigung
Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer - unter Anrechnung
der vereinbarten Selbstbeteiligung -die durch den Schaden entstandenen
Wiederherstellungskosten bzw. den Wiederbeschaffungswert bis zur
Höhe der Versicherungs-summe. Ausserdem sind die Kosten für
Ersatzteile, Fracht und Montage eingeschlossen.
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Mit versicherte Kosten
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis
max. EUR 50.000,-
- Bewegungs- und Schutzkosten bis max. EUR 50.000,-
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüststellung,
Bergungsarbeiten, Bereitstellung von Provisorien sowie Luftfrachtkosten
zusammen bis max. EUR 50.000,-
- Feuerlöschkosten bis max. EUR 30.000,-
Besonderheiten, die zusätzlich ihre Anlage sichern
- Vorsorgeversicherung bis 50% der vereinbarten Versicherungssumme
für Anlagenerweiterungen
- Eigenmontage und landwirtschaftliche Betriebe
können versichert werden
- Zeitwertentschädigung bei Totalschäden
- Datenversicherung incl. bis 2.500,- EUR
- Sofortiger Reparaturbeginn bis EUR 10.000,-
- Gebäudebeschädigungen infolge eines entschädigungspflichtigen
Sachschadens an der Solaranlage bis EUR 10.000,-
- Schadensuchkosten bis EUR 10.000,-
- De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden
ohne Sachsubstanzschäden an der versicherten Solaranlage
bis EUR 30.000,- zuzügl. 1 Monat Ertragsausfall
- Prämienfreie Montageversicherung für den Käufer,
sofern dieser die Gefahr der Anlage trägt
- innere Betriebsschäden von elektronischen
Bauteilen (max. EUR 2.500,-) nach Ablauf der Herstellergarantie.
- Entschädigung des Ertragsausfalles aufgrund eines vom Hersteller
anerkannten und behobenen Garantieschadens bis max. EUR 5.000,-
- Lagerung von Stroh- und Heu bis 150.000 EUR
Anlagenwert.
Entschädigungsleistung
Pluspunkt Technologischer Fortschritt !
Der Versicherer ersetzt auch die Wiederbeschaffungskosten für
die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache, sofern
durch den technischen Fortschritt eine versicherte Sache in ihrem
bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt
werden kann.
Grenze der Entschädigung bildet jedoch stets die vertraglich
vereinbarte Versicherungssumme (+20%) des versicherten alten Anlage.
Nicht versicherbar
- Reine Holzhäuser
- Wochenendhäuser
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