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Solaranlagen Ausfall nach einem Sachschaden
Umfang
Ist die versicherte Anlage aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens länger als 2 Tage außer Betrieb, zahlen wir Ihnen für maximal 1⁄2 Jahr eine Ertragsausfallpauschale.
Leistung Je kWp nach Jahreszeit des Ausfalles
- Januar bis März 1,50 EUR
- April bis September 2,50 EUR
- Oktober bis Dezember 1,50 EUR
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Hinweis
Für Schäden, die durch den Betrieb der PV-Anlage Dritten entstehen, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wird die PV-Anlage auf einem eigenem Grundstück betrieben, muß dieses Risiko Ihrem Grundstücks- oder Privathaftpflichtversicherer gemeldet werden. Der Einschluß in Zürich Haftpflichtversicherungen erfolgt prämienfrei. Treten Sie als Betreiber einer Anlage auf gemieteten Dächern auf, so bieten wir unter anderen auch entsprechende Betreiberhaftpflichtversicherungen.
Vertragsgrundlagen
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