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Versichert...
... gelten alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Montage einer Photovoltaikanlage. Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Abladen der Teile am Montageort und endet nach Fertigstellung der Montage (incl. Probebetrieb und Funktionsprüfung max. 6 Mon.)
Diese Versicherung bietet Ihnen Schutz vor allen unvorhergesehenen und eintretenden Beschädigungen/Zerstörungen oder Verlusten an den versicherten Sachen.
Schadenbeispiele hierzu:
- Montageunfälle
- Höhere Gewalt wie Sturm/Unwetter
- Sabotage, Vandalismus und Vorsatz Dritter
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Schwelen, Glimmen)
- Konstruktions-, Material, Ausführungs- und Montagefehler
- Tierverbiss
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
Versicherte Interessen:
- Versicherungsnehmer
- Besteller
Nicht versichert:
- Krieg, innere Unruhen und Vorsatz durch den Betreiber
- Fremde Sachen (nicht Kunde oder Besteller)
- Flüssigkeiten, Schmiermittel, Brennstoffe, Chemikalien
- Filtermassen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Produktionsstoffe
- Akten, Zeichnungen
- Baubuden, Container und Wohnbaracken
- Arbeitsmittel
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