|
Versichert
versichert gelten alle Lieferungen
und Leistungen im Zusammenhang mit der Montage einer Photovoltaikanlage.
Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Abladen der Teile am Montageort
und endet nach Fertigstellung der Montage (incl. Probebetrieb und
Funktionsprüfung max. 6 Mon.)
Diese
Versicherung bietet Ihnen Schutz vor unvorhergesehen eintretenden
Beschädigungen/Zerstörungen oder Diebstahl an den versicherten
Sachen.
Schadenbeispiele
hierzu:
- Montageunfälle
- Höhere
Gewalt (z.B. Sturm/Unwetter)
- Sabotage,
Vandalismus und Vorsatz Dritter
- Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
- Feuer
(Brand, Blitzschlag, Explosion, Schwelen, Glimmen)
- Konstruktions-,
Material, Ausführungs- und Montagefehler
- Tierverbiss
(z.B. Marder)
- Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
Versicherte
Interessen
- Versicherungsnehmer
- sowie
das Interesse des Besteller
Nicht
versichert sind insbesondere
- Krieg,
innere Unruhen;
- Fremde
Sachen (nicht Kunde oder Besteller);
- Hilfs-
und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel;
- Vorsatz
des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Produktionsstoffe
- Akten,
Zeichnungen und Pläne
- Baubuden,
Container und Wohnbaracken
Begrenzung
je Schaden
Der
Versicherungsschutz wird auf eine Gesamthöhe von 2.000.000,-
EUR je Schadenfall incl. Erst-Risiko-Summen begrenzt.
Deckungsbaustein
Transporte zum Montageort
Im
Zusammenhang mit dieser deckung, kann auch eine Transportversicherung
in diesen Vertrag integriert werden. Hierbei werden Ihre Transporte
zum Montageort bis zu 50.000,- EUR abgesichert. Dieser Baustein
bietet Ihnen weitere Sicherheit bei einem Unfall Ihrer Transportierenden
Betriebsfahrzeuge.
Selbstbehalt
Je
Schadenfall gilt ein Selbstbehalt von 1.000,- EUR vereinbart.
Gegen
einen geringen Zuschlag ist auch ein ermässigter Selbstbehalt
möglich.
Bei
Verlusten durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt
der Selbstbehalt 10% ind. EUR 500,-, höchstens jedoch 50.000,-
EUR je Versicherungsfall.
|